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Recht auf mehr Sicherheit

Gefahren erkennen. Prüfung gezielt anstoßen.

Der interaktive Prüfkatalog verbindet Ihre Beobachtung mit einem Pfadfinder für das Berliner Verwaltungsverfahren und zeigt passende rechtliche und strategische Prüfbezüge auf.

Ausgangslage

Neue Handlungsmöglichkeiten für sichere Schulwege.

Mit den Reformen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 2024 wurden die Handlungsmöglichkeiten erweitert. Die konkrete Anordnung richtet sich insbesondere nach § 45 StVO und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO). Maßgeblich bleiben die örtlichen Voraussetzungen und die behördliche Abwägung im Einzelfall.

Im Projekt „Stadtverkehr, aber sicher“ (2025) hat die Landesverkehrswacht Berlin gemeinsam mit acht Schulen und Kitas typische Gefahrenstellen identifiziert und Handlungsempfehlungen entwickelt. Diese Erfahrungen fließen in den digitalen Prüfkatalog ein.

Rechtsstand: 14. August 2026Berücksichtigt werden insbesondere StVG, StVO, VwV-StVO, Berliner Mobilitätsgesetz und das Verkehrssicherheitsprogramm Berlin 2030. Die Darstellung ist eine fachliche Orientierung und keine Rechtsberatung.
Recht & Strategie

Worauf die Prüfung aufbauen kann

StVG und § 45 StVO

Das StVG bildet die Ermächtigungsgrundlage; § 45 StVO regelt Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Beschränkungen, Verkehrsversuche sowie weitere Anordnungen.

Amtlichen Wortlaut öffnen ↗

VwV-StVO

Sie konkretisiert die Anwendung, darunter Tempo 30 im unmittelbaren Bereich sensibler Einrichtungen und entlang begründet dargelegter hochfrequentierter Schulwege.

Aktuelle Verwaltungsvorschrift ↗

Berliner Rahmen

Mobilitätsgesetz und Verkehrssicherheitsprogramm Berlin 2030 ergänzen den straßenverkehrsrechtlichen Prüfrahmen durch Vision Zero und proaktive Prävention.

Fachlicher Vorcheck

Ist die Stelle Teil eines hochfrequentierten Schulwegs?

Die folgenden Merkmale helfen, eine behördliche Prüfung sachlich vorzubereiten. Sie bewirken weder eine automatische Einstufung noch einen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme.

Hinweise auf Bündelungswirkung

  • Der Abschnitt verbindet Wohngebiete mit einer allgemeinbildenden Schule.
  • Mehrere regelmäßig genutzte Schulwege laufen dort zusammen.
  • Der Abschnitt gehört zum Weg zu Bus, Tram, U-Bahn oder S-Bahn.
  • Zu Schulbeginn oder Schulschluss entsteht ein erkennbar gebündelter Schülerverkehr.
  • Die Lage ist in einem Schulwegplan dargestellt oder kann gemeinsam mit Schule und Behörden begründet werden.

Für die Prüfung festhalten

  • genauer Straßenabschnitt und betroffene Querungsstelle
  • Schule, Einzugsbereich und typische Nutzungszeiten
  • beobachtete Wegebeziehungen und ungefähre Häufigkeit
  • Zugänge zu Haltestellen und weiteren Schulstandorten
  • vorhandene Schulwegpläne, Fotos und Ortsbeobachtungen
Dokumentationshilfe

Von der Beobachtung zu verwertbaren Angaben

1Genaue Stelle und Blickrichtung
2Datum, Uhrzeit und Dauer
3Schulbeginn oder Schulschluss
4Querungen und betroffene Gruppen
5Geschwindigkeit und Verkehrsaufkommen
6Sichtbehinderungen und parkende Fahrzeuge
7Konflikte und Beinaheunfälle
8Fotos ohne erkennbare Personen und Kennzeichen
9Vorhandene Zeichen und Querungshilfen
Saubere Trennung: Beschreiben Sie zuerst, was tatsächlich beobachtet wurde. Kennzeichnen Sie anschließend Ihre Bewertung und die gewünschte behördliche Prüfung. Das erhöht Nachvollziehbarkeit und Verwertbarkeit.
Maßnahmenvergleich

Welche Prüfung kann zur Situation passen?

MaßnahmeTypischer PrüfbezugHilfreiche Grundlagen
Tempo 30Schule, sensible Einrichtung oder hochfrequentierter SchulwegSchulwegverlauf, Bündelungswirkung, örtliche Situation
Fußgängerüberweggebündelter Querungsbedarf und sichere ErkennbarkeitQuerungs- und Verkehrsdaten, Sichtverhältnisse
Haltverbot / Parkordnungfehlende Sichtbeziehungen oder blockierte WegeFotos, Zeiten, Lage der Querungsstelle
VerkehrsversuchErprobung einer verkehrssichernden oder regelnden MaßnahmeZiel, Zeitraum, Begleitung und Auswertung
Schulstraßezeitweise Zufahrtsbeschränkung im SchulumfeldZugänge, Zeiten, Ausnahmen, Rettungs- und Anliegerverkehr
Bauliche Querungshilfedauerhafte Verbesserung der QuerungStraßenraum, Barrierefreiheit, Planung und Finanzierung
Vom Hinweis zur Wirkung

Ein nachvollziehbarer Prüfweg

1

Gefahrenstelle beobachten

2

Situation dokumentieren

3

Schulwegfunktion begründen

4

Maßnahmen vergleichen

5

Zuständige Stelle bestimmen

6

Strukturierte Prüfbitte erstellen

7

Bearbeitungsstand dokumentieren

8

Wirkung nach Umsetzung überprüfen

Amtliche Unfalldaten · Schulumfeld

Was passiert rund um unsere Schulen?

Die LVW-Karte zeigt amtliche Unfallinformationen direkt in unserer Anwendung. Nach Auswahl einer Berliner Schule oder Adresse wird das gewünschte Schulumfeld mit 250 m, 500 m oder 1 km markiert. Die Unfallinformationen werden aus dem öffentlichen Kartendienst des Unfallatlas bezogen.

Amtlicher Datenstand wird geprüft …Automatische Prüfung: einmal pro Woche
Die Karte wird erst nach Ihrer Auswahl geladen.

Damit bleibt die Seite schnell und externe Kartendienste werden nicht unnötig aufgerufen.

Direkt in der LVW-App

Die Karte läuft in unserer eigenen Oberfläche. Grundkarte, Schulradius und amtliche Unfallinformationen werden direkt miteinander kombiniert.

Automatisch aktuell

Der veröffentlichte Datenstand wird einmal pro Woche geprüft. Da der amtliche WMS-Dienst live als Quelle verwendet wird, wird ein neuer veröffentlichter Statistikstand ohne manuelles Austauschen alter Kartendateien übernommen.

Filter und Details

Zeitraum und Prüffokus steuern die amtlichen WMS-Ebenen. Verfügbare Unfallmerkmale können durch Anklicken der Karte aufgerufen und anschließend in den Prüfkatalog übernommen werden.

Wichtig: Die amtliche Datenquelle enthält ausschließlich Unfälle mit Personenschaden. Angezeigt werden nur die vom Unfallatlas veröffentlichten, anonymisierten Merkmale; Namen oder personenbezogene Falldaten werden nicht verarbeitet. Eine Einstufung als „Kinderunfall“ erfolgt nur, wenn dieses Merkmal in der amtlichen Quelle eindeutig enthalten ist.

LVW Sicherheitsindex Schulumfeld

Nicht nur Unfälle zählen. Risiken erkennen, bevor etwas passiert.

Der LVW-Sicherheitsindex ist eine transparente Orientierungshilfe der Landesverkehrswacht Berlin. Er verbindet die strukturierte Bewertung der örtlichen Situation mit amtlichen Unfallkennzahlen, sobald diese für den gewählten Standort tatsächlich ausgewertet wurden. Er ersetzt keine behördliche Prüfung und ist keine amtliche Gefahrenklassifizierung.

QuerungssicherheitSichere Übergänge, Ampel, Mittelinsel, Sicht beim Querenmittel
Geschwindigkeit & VerkehrsbelastungTempo, Verkehrsmenge, Lkw-/Durchgangsverkehrmittel
Sicht & ParkenSichtachsen, Falschparken, Gehwegblockadenmittel
Bring- und HolverkehrKonflikte zu Schulbeginn und Schulschlussmittel
SchutzbedürftigkeitGrundschule, Kita, ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschenhoch
Warum diese Bewertung?
  • Querungssicherheit sollte genauer geprüft werden.
  • Geschwindigkeit bzw. Verkehrsbelastung wird als relevant bewertet.
  • Sichtbeziehungen, Parken oder Gehwegfreihaltung können die Sicherheit beeinträchtigen.
  • Bring-/Holverkehr oder typische Schulwegspitzen erhöhen die Konfliktdichte.
  • Im Umfeld bewegen sich besonders schutzbedürftige Personen.
Digitale Sicherheitsakte

Von der Beobachtung bis zur Wirkung.

Schnelleinstieg

Typische Gefahrenlage auswählen

Interaktiver Prüfkatalog

1. Ausgangslage erfassen

Je genauer die tatsächliche Situation beschrieben wird, desto besser kann die zuständige Stelle sie prüfen.

Wer ist besonders betroffen?

2. Geeignete Prüfung auswählen

3. Rechtliche und strategische Prüfbezüge

StVG und § 45 StVO

Das Straßenverkehrsgesetz bildet die bundesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage. § 45 StVO regelt die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen. Verkehrsversuche, Fußgängerüberwege und bestimmte Tempo-30-Anordnungen gehören zu den Fällen, für die nicht stets eine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende Gefahrenlage erforderlich ist. Voraussetzungen und Abwägung bleiben im Einzelfall zu prüfen.

Berliner Mobilitätsgesetz

Die Berliner Verkehrssicherheitsarbeit orientiert sich an einer sicheren, menschen- und stadtgerechten Mobilität und am Leitbild Vision Zero. § 21 MobG BE adressiert besondere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Verkehrssicherheitsprogramm Berlin 2030

Das 2025 beschlossene Programm setzt stärker auf proaktive Prävention – Verbesserungen sollen möglichst erfolgen, bevor schwere Unfälle entstehen. Kinder und Jugendliche sowie sichere Querungen gehören zu den Handlungsschwerpunkten.

4. Pfadfinder für das Verwaltungsverfahren

1

Problem und genaue Örtlichkeit dokumentieren

2

Betroffene Gruppen und typische Zeiten benennen

3

Zuständige Stelle über den Bürger-Wegweiser bestimmen

4

Fachliche Prüfung und ggf. Ortsbesichtigung anregen

5

Mögliche Maßnahme nicht vorwegnehmen, sondern ergebnisoffen prüfen lassen

6

Schriftliche Rückmeldung zum weiteren Verfahren erbitten

5. Prüfantrag erzeugen

Generierter Entwurf

Antrag auf fachliche Prüfung

Betreff: Antrag auf Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um fachliche Prüfung der nachfolgend beschriebenen Verkehrssituation.

Ort/Bezirk: [bitte ergänzen]

Betroffene Personengruppen:
[bitte auswählen]

Problem / Gefährdung:
[bitte auswählen]

Beobachtung / nähere Beschreibung:
[bitte ergänzen]

Angeregte Prüfung:
Ich bitte um ergebnisoffene fachliche Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie – soweit zweckmäßig – um eine Ortsbesichtigung.

Rechtlicher und strategischer Prüfrahmen:
Je nach Sachverhalt können insbesondere StVG und § 45 StVO, Berliner Mobilitätsgesetz, Verkehrssicherheitsprogramm Berlin 2030 für die behördliche Prüfung relevant sein. Die konkrete rechtliche Einordnung und Entscheidung über Maßnahmen obliegt der zuständigen Behörde.

Ich bitte um Mitteilung, welche Stelle zuständig ist, welche Prüfung vorgenommen wird und welche weiteren Verfahrensschritte vorgesehen sind. Falls Ihre Stelle nicht zuständig ist, bitte ich um Weiterleitung oder einen Hinweis auf die zuständige Stelle.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Wichtig: Das Angebot strukturiert Hinweise und unterstützt bei der Formulierung einer behördlichen Prüfbitte. Es stellt keine Rechtsberatung dar und verspricht keinen Anspruch auf eine bestimmte verkehrsrechtliche oder bauliche Maßnahme. Die Entscheidung trifft die jeweils zuständige Behörde nach Prüfung des Einzelfalls.
💬 Frag die Verkehrswacht
LVW-geprüfte Informationen

Fachlich-redaktionell betreut durch die Landesverkehrswacht Berlin e. V. · Informationsstand: August 2026 · Regelmäßige redaktionelle Überprüfung

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