StVG und § 45 StVO
Das StVG bildet die Ermächtigungsgrundlage; § 45 StVO regelt Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Beschränkungen, Verkehrsversuche sowie weitere Anordnungen.
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Der interaktive Prüfkatalog verbindet Ihre Beobachtung mit einem Pfadfinder für das Berliner Verwaltungsverfahren und zeigt passende rechtliche und strategische Prüfbezüge auf.
Mit den Reformen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 2024 wurden die Handlungsmöglichkeiten erweitert. Die konkrete Anordnung richtet sich insbesondere nach § 45 StVO und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO). Maßgeblich bleiben die örtlichen Voraussetzungen und die behördliche Abwägung im Einzelfall.
Im Projekt „Stadtverkehr, aber sicher“ (2025) hat die Landesverkehrswacht Berlin gemeinsam mit acht Schulen und Kitas typische Gefahrenstellen identifiziert und Handlungsempfehlungen entwickelt. Diese Erfahrungen fließen in den digitalen Prüfkatalog ein.
Das StVG bildet die Ermächtigungsgrundlage; § 45 StVO regelt Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Beschränkungen, Verkehrsversuche sowie weitere Anordnungen.
Amtlichen Wortlaut öffnen ↗Sie konkretisiert die Anwendung, darunter Tempo 30 im unmittelbaren Bereich sensibler Einrichtungen und entlang begründet dargelegter hochfrequentierter Schulwege.
Aktuelle Verwaltungsvorschrift ↗Mobilitätsgesetz und Verkehrssicherheitsprogramm Berlin 2030 ergänzen den straßenverkehrsrechtlichen Prüfrahmen durch Vision Zero und proaktive Prävention.
Die folgenden Merkmale helfen, eine behördliche Prüfung sachlich vorzubereiten. Sie bewirken weder eine automatische Einstufung noch einen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme.
| Maßnahme | Typischer Prüfbezug | Hilfreiche Grundlagen |
|---|---|---|
| Tempo 30 | Schule, sensible Einrichtung oder hochfrequentierter Schulweg | Schulwegverlauf, Bündelungswirkung, örtliche Situation |
| Fußgängerüberweg | gebündelter Querungsbedarf und sichere Erkennbarkeit | Querungs- und Verkehrsdaten, Sichtverhältnisse |
| Haltverbot / Parkordnung | fehlende Sichtbeziehungen oder blockierte Wege | Fotos, Zeiten, Lage der Querungsstelle |
| Verkehrsversuch | Erprobung einer verkehrssichernden oder regelnden Maßnahme | Ziel, Zeitraum, Begleitung und Auswertung |
| Schulstraße | zeitweise Zufahrtsbeschränkung im Schulumfeld | Zugänge, Zeiten, Ausnahmen, Rettungs- und Anliegerverkehr |
| Bauliche Querungshilfe | dauerhafte Verbesserung der Querung | Straßenraum, Barrierefreiheit, Planung und Finanzierung |
Gefahrenstelle beobachten
Situation dokumentieren
Schulwegfunktion begründen
Maßnahmen vergleichen
Zuständige Stelle bestimmen
Strukturierte Prüfbitte erstellen
Bearbeitungsstand dokumentieren
Wirkung nach Umsetzung überprüfen
Die LVW-Karte zeigt amtliche Unfallinformationen direkt in unserer Anwendung. Nach Auswahl einer Berliner Schule oder Adresse wird das gewünschte Schulumfeld mit 250 m, 500 m oder 1 km markiert. Die Unfallinformationen werden aus dem öffentlichen Kartendienst des Unfallatlas bezogen.
Damit bleibt die Seite schnell und externe Kartendienste werden nicht unnötig aufgerufen.
Die Karte läuft in unserer eigenen Oberfläche. Grundkarte, Schulradius und amtliche Unfallinformationen werden direkt miteinander kombiniert.
Der veröffentlichte Datenstand wird einmal pro Woche geprüft. Da der amtliche WMS-Dienst live als Quelle verwendet wird, wird ein neuer veröffentlichter Statistikstand ohne manuelles Austauschen alter Kartendateien übernommen.
Zeitraum und Prüffokus steuern die amtlichen WMS-Ebenen. Verfügbare Unfallmerkmale können durch Anklicken der Karte aufgerufen und anschließend in den Prüfkatalog übernommen werden.
Wichtig: Die amtliche Datenquelle enthält ausschließlich Unfälle mit Personenschaden. Angezeigt werden nur die vom Unfallatlas veröffentlichten, anonymisierten Merkmale; Namen oder personenbezogene Falldaten werden nicht verarbeitet. Eine Einstufung als „Kinderunfall“ erfolgt nur, wenn dieses Merkmal in der amtlichen Quelle eindeutig enthalten ist.
Der LVW-Sicherheitsindex ist eine transparente Orientierungshilfe der Landesverkehrswacht Berlin. Er verbindet die strukturierte Bewertung der örtlichen Situation mit amtlichen Unfallkennzahlen, sobald diese für den gewählten Standort tatsächlich ausgewertet wurden. Er ersetzt keine behördliche Prüfung und ist keine amtliche Gefahrenklassifizierung.
Je genauer die tatsächliche Situation beschrieben wird, desto besser kann die zuständige Stelle sie prüfen.
Das Straßenverkehrsgesetz bildet die bundesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage. § 45 StVO regelt die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen. Verkehrsversuche, Fußgängerüberwege und bestimmte Tempo-30-Anordnungen gehören zu den Fällen, für die nicht stets eine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende Gefahrenlage erforderlich ist. Voraussetzungen und Abwägung bleiben im Einzelfall zu prüfen.
Die Berliner Verkehrssicherheitsarbeit orientiert sich an einer sicheren, menschen- und stadtgerechten Mobilität und am Leitbild Vision Zero. § 21 MobG BE adressiert besondere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Das 2025 beschlossene Programm setzt stärker auf proaktive Prävention – Verbesserungen sollen möglichst erfolgen, bevor schwere Unfälle entstehen. Kinder und Jugendliche sowie sichere Querungen gehören zu den Handlungsschwerpunkten.
Problem und genaue Örtlichkeit dokumentieren
Betroffene Gruppen und typische Zeiten benennen
Zuständige Stelle über den Bürger-Wegweiser bestimmen
Fachliche Prüfung und ggf. Ortsbesichtigung anregen
Mögliche Maßnahme nicht vorwegnehmen, sondern ergebnisoffen prüfen lassen
Schriftliche Rückmeldung zum weiteren Verfahren erbitten
Betreff: Antrag auf Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um fachliche Prüfung der nachfolgend beschriebenen Verkehrssituation. Ort/Bezirk: [bitte ergänzen] Betroffene Personengruppen: [bitte auswählen] Problem / Gefährdung: [bitte auswählen] Beobachtung / nähere Beschreibung: [bitte ergänzen] Angeregte Prüfung: Ich bitte um ergebnisoffene fachliche Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie – soweit zweckmäßig – um eine Ortsbesichtigung. Rechtlicher und strategischer Prüfrahmen: Je nach Sachverhalt können insbesondere StVG und § 45 StVO, Berliner Mobilitätsgesetz, Verkehrssicherheitsprogramm Berlin 2030 für die behördliche Prüfung relevant sein. Die konkrete rechtliche Einordnung und Entscheidung über Maßnahmen obliegt der zuständigen Behörde. Ich bitte um Mitteilung, welche Stelle zuständig ist, welche Prüfung vorgenommen wird und welche weiteren Verfahrensschritte vorgesehen sind. Falls Ihre Stelle nicht zuständig ist, bitte ich um Weiterleitung oder einen Hinweis auf die zuständige Stelle. Mit freundlichen Grüßen [Name]
Fachlich-redaktionell betreut durch die Landesverkehrswacht Berlin e. V. · Informationsstand: August 2026 · Regelmäßige redaktionelle Überprüfung